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		naja, zum thema die dürfen dich ned durchsuchen: nen kumpel hat sich des auch ma gedacht (hatte au was dabei) und hat sich geweigert... naja, vielleicht hätt er's doch machen lassen sollen... die ham ihn auf jeden fall mit auffe wache genommen, wo grad eh irgend nen richter odr staatsanwalt oder weiß der treufel was war, der hat des meim kumpel in aller sehlenruhe dann alles erklärt naja, letztendlich isses dann auf ne komplette durchsuchung und  
leibesvisitation (   ![[Bild: icon_mrgreen.gif]](https://www.downhill-board.com/images/graemlins/icon_mrgreen.gif)  ) ausgelaufen... 
alles in allem haste also recht geringe chancen dich ner durchsuchung zu entziehen. (wenn de kooperativ bist vällt die meistens eh ned allzu gründlich aus.)
 
und wenn gefahr im vollzug is dan haste eh keine chance, d.h. wenn zum beispiel nen paar meter weiter ne alte frau von nem besoffenen zamgschlagen worn is und du so in etwa auf die beschreibung passt hast mords die arschkarte, dann sin die au nimmer allzu zimperlich... 
	 
	
	
	
		
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		Wennst mit Drogen erwischt wirst, herscht ein dringender Tatverdacht.  
Daher dürfen se dei Wohnung sofort durchsuchen. 
"Gefahr im Verzuge", tritt ein, wenn der Umweg über den Richter einen nicht wiedergutzumachenden Zeitverlust für die Strafverfolgung bedeuten wuerde. Dies bedeutet, Polizei darf ohne richterlichen Beschluss in die Wohnung und muss dieses Vorgenhen erst nachträglich vertreten. Was aber für die Polizei, wenn sie Dich mit Drogen antrifft, kein Problem sein wird.
 
Wennst Dich der Polizei gegenüber so verhälst, wie Du hier rätst, wirst halt mal mit auf die Wache genommen und dort untersucht.  
Dabei werden sie sich viel Zeit lassen und Du kannst kannst schon mal alle restlichen Pläne für den Abend canceln. 
Warum ich das nur weiß  ![[Bild: icon_confused.gif]](https://www.downhill-board.com/images/graemlins/icon_confused.gif)  
Grad in Nürnberg und restlichen Bayern brauchst mit so nem Auftreten nix gutes erwarten. 
Ned wirklich ein guter Ratschlag von Dir.
 
Aus Erfahrung kann ich sagen, dass es überhaupt nix bringt einen auf schlau und widerspenstig zu machen. Gib nur mehr Ärger, als es eigentlich gewesen wär.
 
Batman
   
	 
	
	
	
		
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		der meinung bin ich auch. mit kooperation bin ich bis jetzt immer noch am besten gefahren und hab mich am ehersten noch wo rausreden können. 
neun mal klug sein und auf sein (evtl.theor.) recht pochen, mögen die tollen typen meistens nicht so sonderlich gern   ![[Bild: tongue.gif]](https://www.downhill-board.com/images/graemlins/tongue.gif)  
	
	
	
		
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		des funzt nur, wenn im ausweis Dr/Mag jur. steht und du sofort nach seiner dienstnummer fragst! 
wo so ein "auf sein recht pochen - wenn man es kennt" verhalten echt was nützt is beim bh....weu die uos ham eh ole zam kan plan......  ![[Bild: laugh.gif]](https://www.downhill-board.com/images/graemlins/laugh.gif)  
	
	
	
		
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		Der Herr Anonym liegt vollkommen richtig. Bei dringendem Tatverdacht, und der besteht nun man, wenn man bekifft angetroffen wird, kann man vorübergehend auf den Durchsuchungsbefehl verzichten. Wäre ja noch schöner, wenn´s nicht so wäre. 
Problematisch wird´s eher, wenn ein solcher Verdacht nicht vorliegt, und die Exekutivorgane trotzdem ohne Durchsuchungsbefehl ins Haus wollen. Meistens fragen sie dann, ob sie ins Haus dürfen(!), nicht dass sie wollen. Hierauf sollte natürlich mit nein geantwortet werden. Außer einem ist es egal, dass sie ins Haus kommen...
 
Übrigens hatte Barbie vom alten Bike Forum mal auf seiner homepage eine sehr detailierste Anleitung, wie man sich bei Hausdurchsuchungen verhalten sollte. Der hatte damit wohl schon sehr viel Erfahrung  ![[Bild: wink.gif]](https://www.downhill-board.com/images/graemlins/wink.gif)  
	
	
	
		
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		SAg ich ja die ganze Zeit  ![[Bild: grin.gif]](https://www.downhill-board.com/images/graemlins/grin.gif)  
	
	
	
		
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		wenn ich mit nem gramm erwischt werde glaube ich nicht dass die sofort zu meiner wohung fahren können und das ganze haus abgrasen könnendas ist doch überhaupt nicht gesetzeskonform, nur wenn man ne kleine blüte hat das ganze haus auf den kopf stellen?
 das ist mal verdammt krass - was ich überhaupt nicht nachvollziehen kann
 
 bei größeren dealern vielleicht, aber nicht bei nem gramm oder so - das könnte höchstens beim verdacht auf dealerei bzw drogen"großhandel" geschehen
 diese ganze verdachtskacke regt mich eh auf - wer sagt ab wann verdacht gerechtfertigt ist und wie weit man gehen kann
 - sollte mMn alles mal überarbeitet werden
 
 is schon klar dass verweigerung auffällig macht - aber ich brauch doch keine behinderten polizei einschüchterungsmethoden über mich ergehen lassen
 
 und diese tollen dienstnummer aufschreiben und beschwerde schicken juckt die doch auf keinen fall irgendwo an den arschhaaren - die lachen sich dort scheckig und ab gehts in den mülleimern, bei diesen -teilweise- vollpfosten
 
	
	
	
		
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		Die begründen ja damit ihre Durchsuchung, dass sie vermuten, dass Du zu Haus noch viel mehr hast.
 Wennst bei ner Kontrolle nicht die Taschen usw. bereitwillig öffnen willst, gehst mit auf die Wache und darfst Dich nackich machen.
 
 Batman
 
	
	
	
		
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		wie wollen die die vorläufige festnahme begründen?zu einer personenkontrolle gehört nur die feststellung der personalien mit HÖCHSTENS augenscheinlicher musterung - keine körperliche kontakte!
 und was soll die begründung für das festhalten auf dem revier sein?
 uneinsichtigkeit die taschen zu leeren?
 
 die hatten vorher schon keine befugnis dich abzutasten und warum sollen sie die jetzt einfach so haben?
 verstehe ich nicht, kann ja mal nen rechtsberater fragen (ausserhalb vom dienst natürlich) wenn ich mal wieder kontakt zu einem habe
 
 denn das erscheint schon recht merkwürdig - warum die dich aufs revier nehmen sollen ohne jeglichen verdacht auf straftaten zu haben und bereits festgestellten personalien
 
	
	
	
		
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		 Zitat:ohne jeglichen verdacht auf straftaten   
grad darum gehts ja - wenns dich halb umbogn dawischen! 
	 
	
	
	
		
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		ich habs mit dem akzent nicht so  ![[Bild: laugh.gif]](https://www.downhill-board.com/images/graemlins/laugh.gif) 
meinst du jetzt wenn sie dich bekifft erwischen oder wenn sie dich mit zeug erwischen?
 
weil letzteres könnten sie eigentlich garnicht, ausser du hältst es denen unter die nase 
	 
	
	
	
		
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		was nutzen all die schönen regelen und gesetze wenn der kiberer immer am längeren ast sitzt ? ka sau interessiert bei der polizei ob si dich jetz durchsuchen dürfen oder ned ...kann ma nix dagegen machn ! 
	 
	
	
	
		
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		richtig erkannt - wenns dich voll "drauf" erwischen ist des verdacht genug mein i! 
sich zu wehren bringt imho nur was, wenn man wirklich felsenfest von seinem eigenen standpunkt überzeugt ist und diesen auch wenn nötig vor gericht vertreten/beweisen kann/will und sich über alle möglich konsequenzen bewusst und auch gewillt diese in kauf zu nehmen ist.
 
streiten bringt eh eigentlich nie was - wurscht wo  ![[Bild: icon_exclaim.gif]](https://www.downhill-board.com/images/graemlins/icon_exclaim.gif)  
	
	
	
		
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		Du hast noch ned viel mit der Polizei zu tun gehabt, oder?Kann ich mir zumindest nicht vorstellten, wenn ich so les was Du schreibst.
 
 
	
	
	
		
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		i kauns nur immawieda sogn : " Nehmts kane drogn däi mochn eich hin! "   ![[Bild: grin.gif]](https://www.downhill-board.com/images/graemlins/grin.gif)  |