2009-04-16, 21:26
georg schrieb:Nochmals wegen Staatsvertrag: Der Staatsvertrag regelt nicht die Anzahl der zweisprachigen Ortstafeln. Soweit richtig. Denn er dehnt die Frage auf ganz Kärnten und auf alle topographischen Kennzeichnungen aus. Dh. sämtliche Diskussionen über Anzahl sind eigentlich hinfällig, weil in den genannten Gebieten eigentlich alles zweisprachig ausgeführt werden müßte.
Nein. Der Staatsvertrag ist ja in etwa wie ein materielles Verfassungsgesetz und muss daher näher ausgeführt werden. Das macht der Nationalrat bzw. der jeweilige Landtag unter Kontrolle des VfGH.
Zb vom Grundrecht auf Versammlungsfreiheit meint auch jeder, dass das absolut uneingeschränkt so, wie es im Gesetzestext steht, gilt. Dem ist aber nicht so. Wird alles noch näher ausgeführt und das ist der Hauptgrund, warum das ganze so kompliziert wird.
Gruß,
Thomas
Herr Merkwürden