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haftung bei radveranstaltung?????
#11
Zitat:Fließt kein Geld -> kein KSchG.
Fragt sich wie dann das Nenngeld beurteilt wird.
Zitat:Wichtig ist, auch wenn nur nebenbei bemerkt, die Sache mit der leichten Fahrlässigkeit. Ich persönlich halte das für Freizeichnung genug.
Ja, aber nur bei Sachschäden.. also das Radl brauchst nicht ersetzen. :p
:: georg ::
[SIZE="1"]Science flies you to the moon. Religion flies you into buildings.[/SIZE]
http://xkcd.com/129 http://xkcd.com/488
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haftung bei radveranstaltung????? - von Bine - 2009-04-07, 16:06
haftung bei radveranstaltung????? - von klamsi - 2009-04-07, 18:01
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haftung bei radveranstaltung????? - von georg - 2009-04-15, 15:47

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