2009-04-08, 17:24
Zitat:Fließt kein Geld -> kein KSchG.Fragt sich wie dann das Nenngeld beurteilt wird.
Zitat:Wichtig ist, auch wenn nur nebenbei bemerkt, die Sache mit der leichten Fahrlässigkeit. Ich persönlich halte das für Freizeichnung genug.Ja, aber nur bei Sachschäden.. also das Radl brauchst nicht ersetzen. :p
:: georg ::
[SIZE="1"]Science flies you to the moon. Religion flies you into buildings.[/SIZE]
http://xkcd.com/129 http://xkcd.com/488
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