2008-03-19, 20:48
mankra schrieb:Geniales Teil.
Wenn man sich in Robotik etwas einliest, weiß man, wie kompliziert gehen ist, Respekt.
als quasi fertiger mechatronik/robotik dipl. ing. kann ich dem nur zustimmen!
da steckt einiges dahinter!
dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!