2006-08-07, 20:20
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 2006-08-07, 20:22 von JackTheRipper.)
na, war a anderes vid. des dürft eher neu sein. fett!!!
dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!