2003-02-13, 03:56
wenns die erste bestellung ist investierst du halt 4 euro mehr und machst es per nachname. dann kann nix passieren.
abgesehen davon hast du bei allen(!) online kaufaktionen ein 14 tägiges rückgaberecht. is das sogenannte fernabsatzgesetz das dir das recht einräumt alle online gekauften artikel innerhalb von 2 wochen ohne angabe von gründen zurückzuschicken. auch die versandkosten hat der händler zu tragen (da bin ich grad nich 100%ig sicher). das gilt allerdings nicht für dienstleistungen und individuell angefertige teile. ausserdem sollte man das mit vorsicht nutzen wenn man a)weiterhin den shop weiterhin nutzen möchte und b)man die preise nicht unnötig in die höhe treiben will.
es ist allerdings nicht so, das die preise auf der page verbindlich sind. zumindest sind z.b. schaufensterangebote nicht rechtlich bindend da sie sich nich direkt an personen richten sondern an die allgemeinheit (sog. anpreisungen). ist bei diesen preisen (bzw. onlineshops im allgemeinen) ja im prinzip das gleiche. solche sätze wie "Alle Produktbeschreibungen wie z.B. Abbildungen, Zeichnungen, Maße und Gewichte sind nur ungefähr und unverbindlich. Dies gilt ebenso für die Preisangaben" sind lediglich zur absicherung. findest du z.b. auch bei aldi-werbung wenn draufsteht "nur solange vorrat reicht" oder "in haushalts üblichen mengen" oder "irrtümer vorbehalten" etc.
abgesehen davon hast du bei allen(!) online kaufaktionen ein 14 tägiges rückgaberecht. is das sogenannte fernabsatzgesetz das dir das recht einräumt alle online gekauften artikel innerhalb von 2 wochen ohne angabe von gründen zurückzuschicken. auch die versandkosten hat der händler zu tragen (da bin ich grad nich 100%ig sicher). das gilt allerdings nicht für dienstleistungen und individuell angefertige teile. ausserdem sollte man das mit vorsicht nutzen wenn man a)weiterhin den shop weiterhin nutzen möchte und b)man die preise nicht unnötig in die höhe treiben will.
es ist allerdings nicht so, das die preise auf der page verbindlich sind. zumindest sind z.b. schaufensterangebote nicht rechtlich bindend da sie sich nich direkt an personen richten sondern an die allgemeinheit (sog. anpreisungen). ist bei diesen preisen (bzw. onlineshops im allgemeinen) ja im prinzip das gleiche. solche sätze wie "Alle Produktbeschreibungen wie z.B. Abbildungen, Zeichnungen, Maße und Gewichte sind nur ungefähr und unverbindlich. Dies gilt ebenso für die Preisangaben" sind lediglich zur absicherung. findest du z.b. auch bei aldi-werbung wenn draufsteht "nur solange vorrat reicht" oder "in haushalts üblichen mengen" oder "irrtümer vorbehalten" etc.