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Hat hier schon jemand was bestellt? - Old Anonym - 2003-02-12

Hallo,

hat schon jemand von euch bei http://www.mtb-restposten.de bestellt? Die Preise sind ja super, vorallem die Shimano Deore XT Kurbelganitur + Innenlager für 115 TEuro [Bild: icon_eek.gif] Auch die anderen Preise lassen sich sehen.

Allerdings macht mir der § 2 Abs 1. der AGB stutzig:
Zitat:1. Alle Produktbeschreibungen wie z.B. Abbildungen, Zeichnungen, Maße und Gewichte sind nur ungefähr und unverbindlich. Dies gilt ebenso für die Preisangaben.


Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.

Grüße
Marek M.


Hat hier schon jemand was bestellt? - Martix - 2003-02-12

hahaha, klingt seeeehr seriös [Bild: smile.gif]


Hat hier schon jemand was bestellt? - gigabike - 2003-02-12

Ob man dem Versand vertrauen kann, weiß ich nicht, aber ich weiß, dass auch "seriösere" online shops diesen satz verwenden, einfach um sich abzusichern, falls sie sich mal vertippen oder falsche informationen vom lieferanten bekommen...

aber ich mag den satz auch nicht.

ps: gibts dort ein rückgaberecht???


Hat hier schon jemand was bestellt? - mantra - 2003-02-12

LoL!!!

Da würd ich lieber die Finger von lassen!


Hat hier schon jemand was bestellt? - A.J. - 2003-02-12

Wenn dann würd ich alles vorher per Mail abklären.
Weil die AGBs sind bei mündlichen (in dem Falle schriftlichen) anderweitigen Vereinbarungen unwirksam.
Also vorher alles erfragen, Preis etc. und dann bestellen.


Hat hier schon jemand was bestellt? - el panecillo - 2003-02-12

ich kann ma ned vorstellen das die klausel in den agb rechtlich funktionieren kann.
weil wenn der kaufvertrag mal zu einem gewissen preis abgeschlossen is, dann kann der ned mehr verlangen. es is ja ein beidseitiger vertrag und da müssen immerhin beide (verkäufer und käufer) zustimmen. ansonsten is da kaufvertrag ungültig (solangst die ware nicht annimmst und ned unterschreibst) und du musst auch nix zahlen.


Hat hier schon jemand was bestellt? - Chris - 2003-02-13

Jeder Onlineshop hat so eine Preisklausel in seinen AGB. Nur ist die meistens etwas juristischer formuliert [Bild: mrblue.gif]

Der Satz heißt: alle hier im Onlineshop angeführten Preise sind unverbindlich.

In der Praxis heißt das: wenn hier steht, dass die Monster T bei mir € 4,50 kostet, dann ist dieser Preis für mich nicht verbindlich, ich bin also nich verpflichtet sie auch tatsächlich um diesen Preis zu verkaufen.

In gedruckten Prospekten steht meistens sowas wie "Änderungen, Irrtümer und Druckfehler vorbehalten".

Allerdings muß Dich der Shop vor Auslieferung darüber informieren, dass der Preis nicht stimmt und Dir natürlich die Möglichkeit zum Vertragsrücktritt einräumen (bzw. es kommt eigentlich gar kein Vertrag zustande).


Hat hier schon jemand was bestellt? - Alex - 2003-02-13

Wenn du da unbedingt bestellen willst dann mach Zahlung auf Rechnung, ist am sichersten!


Hat hier schon jemand was bestellt? - Leuschner - 2003-02-13

wenns die erste bestellung ist investierst du halt 4 euro mehr und machst es per nachname. dann kann nix passieren.

abgesehen davon hast du bei allen(!) online kaufaktionen ein 14 tägiges rückgaberecht. is das sogenannte fernabsatzgesetz das dir das recht einräumt alle online gekauften artikel innerhalb von 2 wochen ohne angabe von gründen zurückzuschicken. auch die versandkosten hat der händler zu tragen (da bin ich grad nich 100%ig sicher). das gilt allerdings nicht für dienstleistungen und individuell angefertige teile. ausserdem sollte man das mit vorsicht nutzen wenn man a)weiterhin den shop weiterhin nutzen möchte und b)man die preise nicht unnötig in die höhe treiben will.

es ist allerdings nicht so, das die preise auf der page verbindlich sind. zumindest sind z.b. schaufensterangebote nicht rechtlich bindend da sie sich nich direkt an personen richten sondern an die allgemeinheit (sog. anpreisungen). ist bei diesen preisen (bzw. onlineshops im allgemeinen) ja im prinzip das gleiche. solche sätze wie "Alle Produktbeschreibungen wie z.B. Abbildungen, Zeichnungen, Maße und Gewichte sind nur ungefähr und unverbindlich. Dies gilt ebenso für die Preisangaben" sind lediglich zur absicherung. findest du z.b. auch bei aldi-werbung wenn draufsteht "nur solange vorrat reicht" oder "in haushalts üblichen mengen" oder "irrtümer vorbehalten" etc.


Hat hier schon jemand was bestellt? - Old Anonym - 2003-02-13

Zitat:wenns die erste bestellung ist investierst du halt 4 euro mehr und machst es per nachname. dann kann nix passieren.

naja, der könnte ja auch nen karton voller steine schicken...

aber ich denke ich werde einfach mal was bestellen


Hat hier schon jemand was bestellt? - Chris - 2003-02-13

Deshalb solltest Nachnahmesendungen auch immer im Beiwesen des Postboten öffnen und gegebenenfalls die Annahme verweigern!


Hat hier schon jemand was bestellt? - pagey - 2003-02-13

ein arbeitender mensch kommt selten in den genuss den postboten mal live zu sehen [Bild: wink.gif] aber du hast recht ich könnte meiner oma sagen sie soll das paket öffnen und schauen ob die gelieferte ware technisch 1A is [Bild: icon_eek.gif]


Hat hier schon jemand was bestellt? - Chris - 2003-02-13

[Bild: mryellow.gif] [Bild: mrorange.gif] [Bild: mrbrown.gif] [Bild: mrred.gif] [Bild: mrpurple.gif] [Bild: mrblue.gif]


Dann mußt es eben selbst am Postamt abholen gehen, die sperren eh schon um 8 auf [Bild: wink.gif]


Hat hier schon jemand was bestellt? - Leuschner - 2003-02-13

zum anonymen:
wenn jemand per nachname bestellt und dann die ware nicht direkt prüft, hat den sinn der nachname-sendung nich ganz verstanden [Bild: smile.gif]


Hat hier schon jemand was bestellt? - Roofus - 2003-02-13

hmm...
ich würde lieber auf nummer sicher gehen und das zeug bei einem anderen Versandhandel bestellen, wo du die sicherheit hast, das es auch wirklich ankommt!
oder ist das so billig das es sich echt lohnt?

Wenn's echt billig ist, würde ich es auch auf jeden Fall per Nachnahme liefern lassen!sicher ist sicher