2003-02-12, 22:24
ich kann ma ned vorstellen das die klausel in den agb rechtlich funktionieren kann.
weil wenn der kaufvertrag mal zu einem gewissen preis abgeschlossen is, dann kann der ned mehr verlangen. es is ja ein beidseitiger vertrag und da müssen immerhin beide (verkäufer und käufer) zustimmen. ansonsten is da kaufvertrag ungültig (solangst die ware nicht annimmst und ned unterschreibst) und du musst auch nix zahlen.
weil wenn der kaufvertrag mal zu einem gewissen preis abgeschlossen is, dann kann der ned mehr verlangen. es is ja ein beidseitiger vertrag und da müssen immerhin beide (verkäufer und käufer) zustimmen. ansonsten is da kaufvertrag ungültig (solangst die ware nicht annimmst und ned unterschreibst) und du musst auch nix zahlen.