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Text von ORF.at entnommen:
Mountainbiker blitzt mit Einspruch ab
Der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) hat am Mittwoch in Innsbruck den Einspruch eines Mountainbikers gegen eine Verwaltungsstrafe abgelehnt. Der Biker war wegen des Befahrens eines Waldsteiges bei Telfs angezeigt worden.
Der 43-jährige Mountainbiker und der 52-jährige Jäger – beide stammen aus Telfs – waren im Bereich des Kochentalsteigs im südlichen Bereich der Hohen Munde mehrmals aufeinander getroffen. Beim dritten Mal - Mitte Mai – meldete der Jäger den Biker beim Jagdpächter. Es kam zu einer Anzeige bei der BH Innsbruck Land. Gegen den Mountainbiker wurde ein Strafbescheid in Höhe von 100.- Euro ausgesprochen. Die Höhe der Strafe befand der Mountainbiker als nicht gerechtfertigt, er legte daher Berufung ein.
Keine ausgewiesene Mountainbike-Strecke
Die Verhandlung vor dem UVS war dann ein klassisches Beispiel für die Situation der Mountainbiker in Tirol. Der Jäger war mit seinem Hund auf dem Steig als Wanderer unterwegs und hatte keine offizielle Funktion. Der Mountainbiker, der fast täglich in dem Gebiet radelt, wusste zwar, dass er sich auf keiner ausgewiesenen Mountainbike-Strecke befand, er ging aber davon aus, dass es geduldet sei, den Steig zu befahren. Letztlich war er im Unrecht und muss 100.- Euro Strafe und die Gerichtskosten bezahlen.
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Wird gerade im Tiroler Landtag besprochen -> Thomas Pupp.
Herr Merkwürden
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Gute Werbung für den Tourismus in Tirol...
(Nicht das in der Steiermark die meisten Jäger und Grundbesitzer toleranter wären)
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Es ist halt ein Problem mit dem Wegerecht in Österreich (auch Deutschland). Als Wanderer oder Spaziergänger hast fast so gut wie uneingeschränktes Nutzungsrecht von Wegen, aber als Mountainbiker bist sofort im Kriminal, gleiches gilt auch für Reiter.
Einzige Möglichkeit wäre mit dem/den Eigentümer/n eine Nutzungsvereinbarung auszuverhandeln. Aber bei Waldwegen ist meist das Problem das ca. 20 verschiedene Eigentümer sind
Hab mich erst kürzlich damit beschäftigt, weil ich was machen wollte bei mir in der Gegend. Habs aber sofort wieder verworfen, als ich im Flächenwidmungsplan gesehen habe was da abgeht.
Leider wird sich da auch nicht so schnell was ändern :mad:
Einzig die Gemeindewege wären legal nutzbar, aber das sind halt leider keine Singeltrails.
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Wobei man aber auch erwähnen muß, das das Wegenutzungsrecht wie es derzeit in Österreich gilt von den alpinen Vereinen mühsamst erstritten wurde. Das war nicht immer so - und es ist weiterhin ein beständiger Kampf weil viele Interessensgruppen gegen eine Wegefreiheit auftreten. Den Status Quo zu erhalten ist also genug Arbeit - damit sich für Radler und Reiter etwas ändert müssen die Radler und Reiter auch etwas unternehmen.
Wobei es bei den Radlern insoferne gut ausschaut, da der Tourimsus möglicherweise eingreift. Man kann Jahrzehnte herumdiskutieren und herumarbeiten, wenn plötzlich Kohle im Spiel ist wird die Sache meist schnell, einfach und unbürokratisch erledigt.
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Gibts eigentlich für Österreich auch so was wie die DIMB für Deutschland die versuchen das zu ändern?
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tomtom1986 schrieb:Gibts eigentlich für Österreich auch so was wie die DIMB für Deutschland die versuchen das zu ändern?
http://www.upmove.eu/de/verein/ueber-upm...34h38.html
Die sind auch in Österreich aktiv und versuchen die Situation zu verbessern. Aber so wie georg geschrieben hat, solang keiner Kohle damit macht wird sich nur wenig tun.
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Naja, teilweise gibt es den Ansatz ja in NÖ da stellen die Landesforste die Wege für Mountainbiker zur Verfügung und werden königlich entlohnt dafür. Leider sehen die privaten da in die Röhre, die bekommen nämlich nix, bzw. diese Angebot gibt es für die nicht.
Echt schade das da wieder die Freunderlwirtschaft besseres verhindert.
Die Upmove Geschichte ist derzeit ja auch noch in den Kinderschuhe, aber vielleicht wird das ja was.
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Da ja nun eine Menge Steuergeld in die Forstwirtschaft fließt, hätten wir da auf Landesebene ein nettes Druckmittel. Dass es auf Bundesebene zu einer Änderung kommt, glaube ich nicht.
Herr Merkwürden
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http://salzburg.orf.at/news/stories/2614511/
Und solange es solche Penner gibt, bin ich gegen eine Wegefreigabe für Mountainbiker. :evil::2rolleyes::forehead::wallbash:
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Hoffentlich hat er sich weh getan...
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Das wollte ich auch grad posten! Genau wegen solche Vollidioten bist als Grundbesitzer gezwungen alles zu verbieten.
Zwecks Musik-Hören muss es zwar prinzipiell jeder selber wissen. Ich bin kein Freund davon - halte es auch im Bikepark für gefährlich und unsportlich gegenüber anderen. Selber habe ich einmal probiert mit Ohrhörer Rumzulaufen, weil mein damaliges (Sony-)Handy dafür spezieller ausgestattet war. Ich bin mir ganz komisch und irgendwie wie halb "blind" vorgekommen.
Generell bin ich der Meinung, dass wir uns als Mountainbiker so gut wie möglich aus diesen Dingen raushalten sollten. Möglichst "unsichtbar" bleiben. Wenn's wo problematischer ist, dann lieber dann fahren, wenn möglichs wenig Wanderer sind. Konfrontationen aus dem Weg gehen und keinen Grund liefern, dass uns die anderen nicht "mögen" sollten. Die sind einfach mehr. Was anderes ist's wenn wirklich gefährliche Fallen aufgestellt werden.
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Moment mal - hier ging es nicht um die Wegefreiheit, sondern um die Verkehrssicherungspflicht, der der Beklagte nachgekommen ist.
Herr Merkwürden
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MMn geht's hier darum, dass sich der Affe so aufspielen muss, obwohl so ziemlich jeder mit gesundem Menschenverstand sieht wer schuld ist.
Das braucht die noch eher weniger populäre MTB Szene einfach nicht...und ich wett auf dem Grund vom betroffenen Bauern wird jetzt so schnell kein Radlfahrer eine Erlaubnis zum Fahren kriegen.
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georg schrieb:http://salzburg.orf.at/news/stories/2614511/
Und solange es solche Penner gibt, bin ich gegen eine Wegefreigabe für Mountainbiker. :evil::2rolleyes::forehead::wallbash: klingt natürlich recht eindeutig der Bericht... aber ob es auch wirklich so eindeutig war wie es da steht, traue ich mir aus einem orf.at Bericht nicht rauslesen...
wenn du die ganzen Fakten wie "Kopfhörer" und "durch Zurufe gewarnt" rauslöschst, kenne ich einen ganz ähnlichen Fall:
Der Vater eines nicht ganz unbekannten österreichischen 4X-Fahrers vergangener Tage hatte einen ziemlich schirchen Unfall, weil er auf einem ihm sehr bekannten Weg über einen ungesicherten (beweis' das im Nachhinein!) Viehdraht gestürzt ist. Wochenlanger Krankenhausaufenthalt inklusive. "Auf Sicht fahren" is in so einem Fall sicher genauso unrealistisch wie die wirklich ordnungsgemäße Sicherung seitens des Bauern...
wie gesagt: liest sich zwar recht eindeutig nach einem Vollpfosten auf Rädern, und kann aber doch ganz anders gewesen sein...
wie so ein Fall zur Anzeige wird und dann vor Gericht kommt, kann ja auch verschiedenste Gründe haben...
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