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helm + lichtpflicht am fahrrad
#1
muß eine diskussionsrunde moderieren zum thema:

"helm + lichtpflicht am fahrrad"

-was haltet ihr davon?
-ist jetzt net speziell am dhler gemeint, sondern generell für fahrräder im straßenverkehr.
-was für pros und cons?

ich bitte um eure meinungen!
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#2
helmpflicht finde ich nicht sinnvoll, licht sollte auch nur nachts oder bei dämmerung pflicht sein.

so is doch eh der gesetzliche stand der dinge oder?
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#3
Helmpflicht: Eindeutiges Ja.

Lichtpflicht: Nachdem die bescheuerte Lichtpflicht/Licht am Tag am Auto eingeführt wurde, soll das am Fahrrad auch kommen? Und was kommt als nächstes? Oranges Licht am Kopf jedes Fußgängers?? Oranges Blinklicht am Kopfe jedes Kindes? Und dann? Die Tiere beleuchten? Steine beleuchten? Schwachsinn.

edit: Lichtplicht in der Nacht soll bleiben. Was die Aufregeung mit Rennrädern betrifft verstehe ich das nicht, denn da heißt es nur, daß die am Tag keine Lichtanlage mitführen müssen. Das würde ich auf alle Räder ausdehnen. Sobald Dämmerung eintritt -> Licht. Egal welches Rad.


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#4
gute Frage

bzgl. Helm.
Eine Pflicht wie sie beim Motorradfahren ist, finde ich nicht notwendig. Aber aus reinem Menschenverstand sollte sich jeder Mensch der mit dem Fahrrad viel unterwegs ist einen Helm aufsetzen. Es bleibt also jedem selber überlassen.

bzgl Licht. Im stadtverkehr sollte es auf einem dafür entsprechenden Fahrrad verpflichtend sein. denn vorallem Abends wenn man mim Auto unterwegs sieht man die kaum wenn sie auf der Fahrbahn fahren.
Aber das es da Ausnahmen grad bei Rennrädern gibt find ich eine Frechheit. Da sollte wenn dann überhaupt unsere Räder auch ausgenommen sein. Denn fahrt ein Formel 1 Auto mit Lichthupe? das sind sportgeräte, da kommt sowas nicht drauf.


(vorsicht witz) ich find auch death metaler sollten gesetzlich verpflichtend sein reflektorenjacken zu tragen, denn die sind so schwarz angezogen ich hab schon fast 2 mal einen am zebrastreifen abgeschossen [Bild: tongue.gif] [Bild: icon_lol.gif] .
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#5
nein... weder Helm- noch Lichtpflicht.

Warum? Weil das eventuell Leute davon abhält, das Fahrrad als alternatives Fortbewegungsmittel für Kurzstrecken zu benutzen.
Und weil das umwelttechnisch eine super Sache wäre wenn viel mehr Leute mim Radl fahren würden, sollte das Fahrradfahren möglichst wenig reglementiert werden!

Selbiges gilt für Fahren am Gehsteig, Fahren gegen die Einbahn, Fahren am manchen Gehwegen,...

man soll froh sein über jeden, der das Rad nutzt - und nicht mit Verboten dieses Fortbewegungsmittel unattraktiv machen!

edit: dieser Beitrag ist als DENKANSTOSS gedacht, und soll nicht meine gesamte Meinung zu diesem Thema darstellen!
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#6
helmpflicht für fahrradfahrer gibts in australien, möglicherweise auch neuseeland. vielleicht findet man da unfallstatistiken aus diesen ländern im netz, obs seit einführung der helmpflicht weniger verletzungen gab?

wegen lichtpflicht: theoretisch müsst doch jedes rad eine lichtanlage besitzen (also auch am hellichten tag), ausgenommen rennräder??? find ich unnötig. wenn man mit einem fahrrad allerdings im finstern fährt sollte es beleuchtet sein, ich denk das sollte ausreichen. und das sollte auch entsprechen kontrolliert werden.
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#7
Helmpflich finde ich ehrlich gesagt nicht gut, es muss schon jeder selber wissen, dass es sehr schlimm enden kann, sogar wenn man nur blöd mit der schläfe auf ne bordsteinkannte hinfällt ausm stand.

jedoch würde ich bei helmpflich nicht mit dem bike mal eben schnell zum kollegen fahren, oder wenn leute in die schule fahren, wohin mit dem dicken teil ?

vonwegen sportgeräte hast du recht, deswegen sollte man entwweder licht nur bei dämmerung einführen oder verbieten diese auf der straße zu fahren, ist zwar gegen uns, wäre aber korrekt. du darfst auhc keine renncross auf der straße fahren.

N
a
t
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#8
Zitat: verbieten diese auf der straße zu fahren, ist zwar gegen uns, wäre aber korrekt. du darfst auhc keine renncross auf der straße fahren


verdammt, du hast so recht, aber dann sind die die kein auto besitzen ziemlich am arsch [Bild: icon_wink.gif]
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#9
warum ?

das spricht nur gegen DH fahrräder, oder dirt bikes oder sonstwas worauf du kein licht draufhaun würdest. was spricht gegen einen reflektor oder licht an einem stadt fahrrad ?

N
a
t
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#10
Pro Helmpflicht, weil ich keinem einen Unfall ohne Helm wünsche. Lichtpflicht gibt´s eh schon. Allerdings dumm geregelt. Licht sollte man nur dabei haben müssen, wenn man´s auch braucht. Also bei Dämmerung, Nacht, usw.
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#11
weiß jemand viel. auch zufällig, was das kostet, wenn man

1. ein rad überhaupt ohne licht hat und aufgehalten wird (in der nacht bzw. am tag is eh egal oder)?
2. ein rad mit licht hat aber es nicht eingeschalten hat (tag bzw. nacht)

wär mal interessant zu wissen!
danke!
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#12
dir ein nettes lächeln [Bild: icon_twisted.gif] [Bild: tongue.gif]

naja, ma kann sich eh meistens rausreden...

sonst liegts bei 12€ was ich weiß...

grüße
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#13
stimmt an des hab i gar nit dacht [Bild: wink.gif]

hab aber mal 10 euro in der herrengasse gezahlt weil ich dort gefahren bin und auf einem rad der rückstrahler gefehlt hat [Bild: icon_evil.gif]

danke
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#14
Zitat: theoretisch müsst doch jedes rad eine lichtanlage besitzen (also auch am hellichten tag), ausgenommen rennräder???


Sogar als Fahrer eines Rennrades musst du tagsüber ein Akkulicht zumindest bei dir haben. In D gilt:

Zitat: StVZO §67 (11) Für Rennräder, deren Gewicht nicht mehr als 11 kg beträgt, gilt abweichend folgendes:

1.


für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlußleuchte brauchen anstelle der Lichtmaschine nur eine oder mehrere Batterien entsprechend Absatz 1 Satz 2 mitgeführt zu werden;

2.


der Scheinwerfer und die vorgeschriebene Schlußleuchte brauchen nicht fest am Fahrrad angebracht zu sein; sie sind jedoch mitzuführen und unter den in § 17 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung beschriebenen Verhältnissen vorschriftsmäßig am Fahrrad anzubringen und zu benutzen;

3.


Scheinwerfer und Schlußleuchte brauchen nicht zusammen einschaltbar zu sein;

4.


anstelle des Scheinwerfers nach Absatz 1 darf auch ein Scheinwerfer mit niedrigerer Nennspannung als 6 V und anstelle der Schlußleuchte nach Absatz 4 Nr. 1 darf auch eine Schlußleuchte nach Absatz 5 mitgeführt werden.


(12) Rennräder sind für die Dauer der Teilnahme an Rennen von den Vorschriften der Absätze 1 bis 11 befreit.


Abgesehen davon müssen trotzdem sämtliche vorgeschriebenen Reflektoren angebracht sein. Einer vorne, zwei hinten, zwei pro Laufrad, zwei pro Pedal.
http://bundesrecht.juris.de/stvzo/
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#15
Zitat:naja, ma kann sich eh meistens rausreden...

dan frag mal den matthias was man da so ablegt [Bild: wink.gif]
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