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Rücktrittsrecht bei Privatverkauf
#16
warst du der käufer? [Bild: icon_lol.gif]
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#17
hallo fader!

warum soll er jetzt auf gut steirisch die krott fressen? des versteh ich überhaupt ned!
wenn ich mir zu 100% keiner schuld bewusst bin und in seiner lage wäre, würd ich (als verkäufer) es drauf ankommen lassen!
solang ma noch mitm daddy mitversichert is geht des schon... [Bild: icon_twisted.gif]

grü
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#18
Nein Bob, aber ich war schon in genau solchen Situationen als Käufer.

Edit: Wenn er sich zu 100% keiner Schuld bewusst ist, kann ers auch einfach zurücknehmen, wie oben schon geschrieben. Wenn aber das Geld nicht mehr vorhanden ist, ist es sein Problem, bzw. seine Dummheit. Der Käufer hat es unmittelbar reklamiert, dann kann ich nicht vorab oder kurz danach, eventuell war es ja so, etwas neues bestellen...da der Käufer es ja, so wie es ausschaut, direkt nach Eingang reklamiert hat, find ich es leichtsinnig, sofern es überhaupt an dem ist, die Kohle schon zu verbraten.
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#19
Zitat: Bei Privatverkauf gelten 12monate Gewährleistung


Nein, sind 24 Monate.
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#20
Zitat: Derjenige welcher das Rad gekauft hat, konnte sich ja keinen persönlichen Eindruck vor Ort machen, aufgrund eventueller Entfernungen, sondern nur von Bildern...und da kann man viel dran rum fummeln, so das man nur die Schokoladenseiten sieht.


Wurde dran gefummelt? Nein.


Zitat: Egal wie klein der Mangel ist, wenn der Verkäufer nicht draufeingeht und Nachbesserung oder Entschädigung durch Geld anbietet.



Solche Späße wird dir keine Rechtsschutzversicherung bezahlen. Schon mal was von unerheblichen Mägeln gehört?


Zitat: Sofern Du Dir 100% keiner Schuld bewusst bist, wieso nimmste es dann nicht einfach zurück?


Wer bezahlt Versandkosten, Überweisungskosten, etc.?
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#21
Zitat: Edit: Wenn er sich zu 100% keiner Schuld bewusst ist, kann ers auch einfach zurücknehmen

schön und gut, aber ein NACHNAHME paket würd ich auf keinen fall zurücknehmen [Bild: wink.gif]
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#22
wenn du ganz nett sein willst dann biete ihm an die bremsbeläge und 50% einer neuen feder zu bezahlen!

du bist aber, nachdem was du geschrieben hast, zu nichts verpflichtet und hast auch rechtlich nichts zu befürchten!

also nicht annehmen, dem käufer in 1 woche eine nette mail schreiben und dann abwarten!

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#23
Das ist ne andere Sache, aber sowas kann man ja vorab im E-Mail verkehr abklären. Der Käufer reklamierte es nach 2 Tagen, bzw unmittelbar...wenn sich der Verkäufer aufgrundessen dann einen doofen angehen lässt, und nicht auf Mails oder Telefongespräche reagiert, würde ichs auch so machen. Nur halt noch mit Rückschein und persönlich, damit ich auch ein definitves Autogramm als Beleg für den Rechtsanwalt habe.

Was ein unerheblicher Mangel ist, liegt immer noch im Auge des Betrachtes. Ein LX oder XT Umwerfer kostet auch immerhin mal eben 25-30 Euro im Onlineshop, im regulären Shop sicher sogar noch ne Ecke mehr. Was die Feder anbelangt, das ist natürlich schwachsinn...was kannst Du dafür wenn er schwerer ist als Du, das ist sein Bier.

Biete Ihm halt einen neuen Umwerfer an, oder eine Erstattung eines teilbetrages für den Umwerfer.

Wo wurde es eigentlich verkauft in einem Online Flohmarkt, oder auf ebay?
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#24
Zitat: Ein LX oder XT Umwerfer kostet auch immerhin mal eben 25-30 Euro im Onlineshop, im regulären Shop sicher sogar noch ne Ecke mehr.

Ist IMO somit ein unwesentlicher Mangel und daher nie und nimmer ein Grund für einen Vertragsrücktritt, sondern ein klassischer Fall von Gewährleistung.
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#25
@Tyrolens

Beim Privatverkauf sind es doch 12 Monate, oder?
24 Monate dachte ich mir, sind es nur bei einem Gewerblichen Verkauf.
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#26
jo schick ihm nen gebrauchten umwerfer, der dran passt, hauptsache er ist in ordnung, alter spielt keine rolle
lass dir aber ein bild davon zukommen, dann wirst du evtl schon sehen ob das durch versand beschädigt wurde oder ob er gefallen ist, weisst ja noch ungefähr wie du ihn weggeschickt hast

wenn er vermutlich damit gestürzt ist, dann kannst du ihm sagen, dass er wegen betrugs mit weiteren schritten rechnen kann, wenn er weiterhin rummosert

ausser dem umwerfer war ja alles palletti ... holste halt bei ebay was, lässt direkt dort hinschicken und überweist dem bei ebay das geld, die sache ist ausm land
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#27
Da Du ja bewandert zu seien scheinst, wie sieht es dann damit aus. Käufer reklamiert, Verkäufer reagiert nicht.

Was macht man in so einem Falle?

Bei mir lief so etwas wenn über den Rechtsschutz. Gutes Bsp. dafür war ein auf ebay ersteigerter Messerblock(neu aber von Privat) inkl. Messern für 50 Euro. Block kam hier an und eines der Messer war defekt. Dieses wollte ich dann ersetzt haben worauf der Verkäufer nicht reagierte. Der Rechtsstreit ging fast über ein Jahr und letztenendes bekam ich mein Geld.

Dies ging ohne Probleme über den Rechtsschutz, obwohl es ja genauso minderweritg zu seien scheint wie der erwähnte Umwerfer, der Block und die Messer, bis auf eines, waren zu benutzen(was ich aber nicht getan habe)...das gleiche gilt beim Fahrrad zu benutzen wäre es auch, aber trotzdem ists doch in der funktionalität eingeschränkt.
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#28
Beim Privatkauf sind's an sich auch 24 Monate, allerdings läßt sich diese Frist, im Gegensatz zum Kaufvertrag mit einem Händler (KSchG) beim Privatkauf verkürzen.

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#29
Zur Mängelbehebund muß man eine Frist setzten. Wird innerhalb dieser Frist der Mangel nicht behoben, gibt es ein Rücktrittsrecht. Außer der Mangel ist unerheblich.
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#30
Als Privater kann ich die Frist aber auf Null verkürzen, oder?
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