2012-07-02, 14:28
mankra schrieb:Absolut.
Den Spruch der Kassiererin könnte hilfreich sein in der Schuldverhandlung, wenn dem Streckenbetreiber/Personal die Gefahrenquelle schon länger bekannt war.....
Die Schuld liegt dennoch beim Biker. Auch wenn die Streckenführung scheisse ist, hat der Biker die Letztverantwortung. Bloß weil da ein Drop ist, heißt das nicht dass man da ohne zu schauen drüberballern darf. Vor allem wenn der Sprung über eine öffentliche Strasse geht und man mit Fussgängern rechnen muss! Wenn man bei diesem Sprung die Landung nicht sieht, muss man halt jemanden bitten zu schauen ob es geht. Oder den Sprung auslassen!
Wenn im Winter die Strasse nicht geräumt ist muss ich mein Tempo auch anpassen und kann nicht sagen ich fahr auf der Schneefahrbahn mit 100 kmh, weil ich davon ausgehen kann dass auf der Strasse immer die maximale erlaubte Geschwindigkleit fahrbar wäre.
Kann sein dass auch der Streckenbetreiber mit in Haftung genommen wird für eine ungenügende Absicherung. Aber der Biker ist auf jeden Fall dran (außer die Fußgänger waren fahrlässig und haben zB das Kind in der Landezone spielen lassen. Das wird aber kaum der Fall gewesen sein).