2001-11-03, 22:06
Nochmal an den Scholli. Ich muß dem Franky recht geben. Bei Nachnahme macht eine Anzahlung keinen Sinn. Die Produkte, die er dort bestellt hatte, waren weder Sonderanfertigungen noch sonstirgendwas. Ich weiß zwar nicht, ob eine Anzahlung in einem Laden erlaubt ist (die dann nicht zurückgezahlt werden muß, wenn der Kunde das Produkt dann nicht will), aber bei einem Versandhandel, der gegen Nachnahme ausliefert, macht sie garkeinen Sinn. Der Versand-Händler darf die Anzahlung im Fall der Rückgabe sowieso nicht behalten.
Ich seh da zu unserer AGB-Klausel ein paar feine, aber entscheidende Unterschiede. Kein Kunde muß bei uns eine Anzahlung machen. Wir akzeptieren bei größeren Rechnungsbeträgen auch Zug- um Zug-Lieferung, Nachnahme oder wir bringen es persönlich vorbei.
Für den Fall, daß sich ein Kunde trotzdem für eine Anzahlung entscheidet, bedeutet dies für uns noch lange nicht, daß er das Geld dann nicht zurückbekommt, wenn er das Produkt dann doch zurückschickt. Vor allem bedeutet eine Anzahlung aber, daß die Sachen zu 100% lieferbar sind.
Und ich glaube, es wurde hier auch schonmal erwähnt : es muß nicht nicht dastehen, daß ein Versender die Ware nicht zurücknimmt, sondern der Kunde muß deutlich über sein Rückgaberecht vor dem Kauf informiert werden. Dazu gab es in einer der letzten CT-Ausgaben ein paar gute Ausführengen, an die man sich als Händler unbedingt halten sollte (nicht aus ethischen Gründen, sondern aus finanziellen).
Ich persönlich könnte eine Anzahlung für speziell auf die Wünsche des Kunden angefertigte Produkte noch verstehen. Aber das scheint ja hier nicht der Fall gewesen zu sein. So wie es aussieht, standen die Produkte alle in der Preisliste und stehen auch jetzt noch so da. Ich glaube nicht, daß ein Shop vor Ort eine Anzahlung für ein Teil verlangen würde, was er normal am Lager hat. Wenn aber ein Versender mit dem Teil wirbt, dann geht man ja normal davon aus, daß der Händler es da hat, bzw. daß es für Ihn kein Beinbruch ist, sich das mal hinzulegen. Er bietet es ja offiziell an, sozusagen als „von der Stange“.
Was ist denn der wahre Grund für die Anzahlung gewesen ? Ich seh da nur folgende Möglichkeiten :
1. der Versender hat kein Geld, die Waren beim Großhandel einzukaufen,
2. der Versender will dem Kunden indirekt begreiflich machen, daß es besonders schwer wird, das Geld zurückzubekommen, wenn er die Nachnahme nicht annimmt oder die Teile zurückschickt.
3. Der Versender ist gar kein Versender sondern ein Betrüger
So wie ich den Ausführungen vom Franky aber entnehmen kann, hätte er ja sogar die Anzahlung gemacht. Und wenn mich ein Kunde mit Hilfe seines Anwaltes noch kostenlos aufklären will, über eventuelle Rechtslücken auf unserer Page, dann würde ich dem Kunden sogar noch einen Extra-Rabatt einräumen, aber nicht die Belieferung verweigern. Das sieht dann eher danach aus : „Versandhändler wirft mündigen Kunden raus“. Sowas kann sich normal keiner leisten. Wer eine S8 bestellt, der muß ein Freak sein und Kohle haben.
Weißt Du übrigens, wie man so etwas auch abwickeln kann ? Der Kunde nimmt gleich zwei Größen und schickt die nicht passende Größe dann zurück. Das Geld für die Rücksendung bekommt er sogar noch erstattet. So machen wir es zumindest, wenn der Kunde danach fragt oder die Größe anhand seiner Angaben nicht eindeutig zu ermitteln ist.
Dieser Message spiegelt übrigens einzig und allein meine persönliche Meinung wieder.
Ich seh da zu unserer AGB-Klausel ein paar feine, aber entscheidende Unterschiede. Kein Kunde muß bei uns eine Anzahlung machen. Wir akzeptieren bei größeren Rechnungsbeträgen auch Zug- um Zug-Lieferung, Nachnahme oder wir bringen es persönlich vorbei.
Für den Fall, daß sich ein Kunde trotzdem für eine Anzahlung entscheidet, bedeutet dies für uns noch lange nicht, daß er das Geld dann nicht zurückbekommt, wenn er das Produkt dann doch zurückschickt. Vor allem bedeutet eine Anzahlung aber, daß die Sachen zu 100% lieferbar sind.
Und ich glaube, es wurde hier auch schonmal erwähnt : es muß nicht nicht dastehen, daß ein Versender die Ware nicht zurücknimmt, sondern der Kunde muß deutlich über sein Rückgaberecht vor dem Kauf informiert werden. Dazu gab es in einer der letzten CT-Ausgaben ein paar gute Ausführengen, an die man sich als Händler unbedingt halten sollte (nicht aus ethischen Gründen, sondern aus finanziellen).
Ich persönlich könnte eine Anzahlung für speziell auf die Wünsche des Kunden angefertigte Produkte noch verstehen. Aber das scheint ja hier nicht der Fall gewesen zu sein. So wie es aussieht, standen die Produkte alle in der Preisliste und stehen auch jetzt noch so da. Ich glaube nicht, daß ein Shop vor Ort eine Anzahlung für ein Teil verlangen würde, was er normal am Lager hat. Wenn aber ein Versender mit dem Teil wirbt, dann geht man ja normal davon aus, daß der Händler es da hat, bzw. daß es für Ihn kein Beinbruch ist, sich das mal hinzulegen. Er bietet es ja offiziell an, sozusagen als „von der Stange“.
Was ist denn der wahre Grund für die Anzahlung gewesen ? Ich seh da nur folgende Möglichkeiten :
1. der Versender hat kein Geld, die Waren beim Großhandel einzukaufen,
2. der Versender will dem Kunden indirekt begreiflich machen, daß es besonders schwer wird, das Geld zurückzubekommen, wenn er die Nachnahme nicht annimmt oder die Teile zurückschickt.
3. Der Versender ist gar kein Versender sondern ein Betrüger
So wie ich den Ausführungen vom Franky aber entnehmen kann, hätte er ja sogar die Anzahlung gemacht. Und wenn mich ein Kunde mit Hilfe seines Anwaltes noch kostenlos aufklären will, über eventuelle Rechtslücken auf unserer Page, dann würde ich dem Kunden sogar noch einen Extra-Rabatt einräumen, aber nicht die Belieferung verweigern. Das sieht dann eher danach aus : „Versandhändler wirft mündigen Kunden raus“. Sowas kann sich normal keiner leisten. Wer eine S8 bestellt, der muß ein Freak sein und Kohle haben.
Weißt Du übrigens, wie man so etwas auch abwickeln kann ? Der Kunde nimmt gleich zwei Größen und schickt die nicht passende Größe dann zurück. Das Geld für die Rücksendung bekommt er sogar noch erstattet. So machen wir es zumindest, wenn der Kunde danach fragt oder die Größe anhand seiner Angaben nicht eindeutig zu ermitteln ist.
Dieser Message spiegelt übrigens einzig und allein meine persönliche Meinung wieder.