2001-11-03, 03:15
Ja, aber der Ralph hat kein Problem damit wenn jemand was zurückschickt.
Und ich arbeite in einem Shop. Wenn ich eine Anzahlung für etwas verlange das nicht lieferbar ist dann reißt mir mein Chefe 100% den A**** auf! So was nennt sich "grob fahrlässiges Verhalten". Da kennt dsa Gesetz keine Gnade!
Der Franky hätte die Anzahlung ja gezahlt. Hättest ja nur die Mail ordentlich lesen müssen!!! Er wollte lediglich sicher gehen das er im Falle des Falles die Jacke wieder umtauschen kann.
Und der Ralph hat dort lediglich die gesetzlich Regelung angeführt. Gehört zu den Grundlagen des Privatrechts. Schadensersatzansprüche nur bei grobem Verschulden des Trägers der Lieferschuld. Auf alle Fälle haften würde er nur bei Fixgeschäften. Und sowas gibt's bei Online-Käufen eh nicht.
Und deswegen haftet er auch nur in der Höhe des Lieferpreises (=Erfüllungswille).
That's law babe, sorry [img]/images/icons/smile.gif[/img]
Und nochwas: Man darf in seine AGBs reinschreiben was man will. Im schlimmsten Fall sind eben einige Klausen nichtig (weil sittenwidrig oder nicht gesetzeskonform) oder anfechtbar (weil überraschend benachteiligend).
Und ich arbeite in einem Shop. Wenn ich eine Anzahlung für etwas verlange das nicht lieferbar ist dann reißt mir mein Chefe 100% den A**** auf! So was nennt sich "grob fahrlässiges Verhalten". Da kennt dsa Gesetz keine Gnade!
Der Franky hätte die Anzahlung ja gezahlt. Hättest ja nur die Mail ordentlich lesen müssen!!! Er wollte lediglich sicher gehen das er im Falle des Falles die Jacke wieder umtauschen kann.
Und der Ralph hat dort lediglich die gesetzlich Regelung angeführt. Gehört zu den Grundlagen des Privatrechts. Schadensersatzansprüche nur bei grobem Verschulden des Trägers der Lieferschuld. Auf alle Fälle haften würde er nur bei Fixgeschäften. Und sowas gibt's bei Online-Käufen eh nicht.
Und deswegen haftet er auch nur in der Höhe des Lieferpreises (=Erfüllungswille).
That's law babe, sorry [img]/images/icons/smile.gif[/img]
Und nochwas: Man darf in seine AGBs reinschreiben was man will. Im schlimmsten Fall sind eben einige Klausen nichtig (weil sittenwidrig oder nicht gesetzeskonform) oder anfechtbar (weil überraschend benachteiligend).