2001-11-03, 03:10
So, ich möchte mal meine Meinung zum Franky, dem Superbilligschnäppchenjäger sagen. Eine Anzahlung für eine Bestellung zu verlangen ist völlig korrekt. Geh doch mal in einen Fahrradladen und bestelle einen Rahmen für 3000,- DM. Der Fachhändler wäre nur zu dämlich dafür keine Anzahlung zu verlangen. Genauso siehts im Internethandel aus. Übrigens hat Euer toller Ralph in seinen AGB`s ebenfalls unter "Zahlung" eine Klausel drin, die bei einem Warenwert über 3000,- eine Anzahlung verlangt. Das ist völlig korrekt und bestimmt kein Fall für den Anwalt. Der Anwalt sollte sich da schon eher mit der letzten Klausel unter "Haftungsausschluss" in Ralphs AGB`s befassen. Die sind nämlich so nicht erlaubt. Und wenn Ihr Pech habt ... na ja. Lassen wir das. Also Franky. Denk erstmal nach, bevor Du schreibst!