Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Ausprobieren bei Internetkäufen ist zulässig!
#6
stephan- schrieb:Interessant wäre, wie weit das gilt. Ob ich z.B. eine Boxxer kaufen kann, diese auspacke, einbaue und einen Tag im Bikepark fahre - angenommen, sie bekäme keine Kratzer..

Nein kannst du nicht. Du kannst die Gabel auspacken probieren ob sie federt, die Verstellmöglichkeiten testen und damit hat sichs. Einbau bedeutet meistens Schaft kürzen, Kralle einschlagen. Somit kannst du nur Reklamieren wenn es sich um einen Garantieanspruch handelt. Wäre auch kompletter Schwachsinn soetwas einzuführen, weil man als Verkäufer eigentlich der Willkür ausgeliefert ist.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Ausprobieren bei Internetkäufen ist zulässig! - von Horge - 2009-08-31, 21:48
Ausprobieren bei Internetkäufen ist zulässig! - von dolcho - 2009-08-31, 23:28

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste