2009-08-26, 11:52
Selber kannst da wenig machen.
IBC könnte ihn evtl. was anhängen wegen Verstoß gegen die Richtlinien usw.
Waren zu verkaufen ohne sie selber zu besitzen praktiziert doch beinah fast jeder Onlineshop :2mhm:
Hätte der Typ das Radl verkauft, häts Dich auch nicht betroffen. Der Kaufvertrag wäre von vorn herein nichtig gewesen und der Käufer hätte keine Ansprüche gehabt.
Hättest warten sollen bis ers verkauft und dann nen saftigen Aufschlag verlangen oder den Käufer selber kontaktieren :twisted:
Dummheit gehört bestraft
IBC könnte ihn evtl. was anhängen wegen Verstoß gegen die Richtlinien usw.
Waren zu verkaufen ohne sie selber zu besitzen praktiziert doch beinah fast jeder Onlineshop :2mhm:
Hätte der Typ das Radl verkauft, häts Dich auch nicht betroffen. Der Kaufvertrag wäre von vorn herein nichtig gewesen und der Käufer hätte keine Ansprüche gehabt.
Hättest warten sollen bis ers verkauft und dann nen saftigen Aufschlag verlangen oder den Käufer selber kontaktieren :twisted:
Dummheit gehört bestraft