2008-11-23, 16:05
4x_racer schrieb:Haha JackTheStripper :twisted: :yay2:
muss ma dein zusammenhangsloses kommentar verstehen? i glaub du hast mal wieder kan plan um was es geht... :2rolleyes:
dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!