2008-11-23, 16:05 
		
	
	4x_racer schrieb:Haha JackTheStripper :twisted: :yay2:
muss ma dein zusammenhangsloses kommentar verstehen? i glaub du hast mal wieder kan plan um was es geht... :2rolleyes:
dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!
	
	

 
 

 
