Sansibar schrieb:Auch wenn es zerlegt ist, gilt es als komplettes Rad weil der Sendungsumfang eben ein komplettes Rad enthält. Unabhängig davon, ob es zerlegt ist oder nicht.
Das Zollamt wird eine Rechnung verlangen, ob die unterfakturiert ist, wird schwer nachzuvollziehen sein - es sei denn, sie überprüfen auch den Zahlungsfluss (was bei Privatpersonen aber eher unwahrscheinlich ist).
Ich würde jedoch dringend von linken Partien abraten. Die Strafen, sind um ein vielfaches Höher, als die Zollabgaben. Außerdem hast du wahrscheinlich dann eine Vorstrafe hängen.
Das sind zumindest meine Erfahrungen bis jetzt. Ich arbeite seit 7 Jahren mit den Zollämtern zusammen, bis jetzt Gott sei Dank ohne Strafen!
Muß man das Paket vom Zollamt abholen, muß man Rechnung samt Nachweis, dass man diesen Betrag bezahlt hat, dabei haben. Als Nachweis zählt nen Kontoauszug, Kreditkartenabrechnung oder auch nen Paypalauszug. Auf dem Auszug muß ersichtlich sein, dass es sich um das verzollte Gut handelt.
Also immer lieber auch nen Paypalauszug und/oder eBayauszug mitnehmen.