2008-07-25, 09:01
Sansibar schrieb:Auch wenn es zerlegt ist, gilt es als komplettes Rad weil der Sendungsumfang eben ein komplettes Rad enthält. Unabhängig davon, ob es zerlegt ist oder nicht.
Das Zollamt wird eine Rechnung verlangen, ob die unterfakturiert ist, wird schwer nachzuvollziehen sein - es sei denn, sie überprüfen auch den Zahlungsfluss (was bei Privatpersonen aber eher unwahrscheinlich ist).
Ich würde jedoch dringend von linken Partien abraten. Die Strafen, sind um ein vielfaches Höher, als die Zollabgaben. Außerdem hast du wahrscheinlich dann eine Vorstrafe hängen.
Das sind zumindest meine Erfahrungen bis jetzt. Ich arbeite seit 7 Jahren mit den Zollämtern zusammen, bis jetzt Gott sei Dank ohne Strafen!
Die Zollbeamten sind heutzutage schon ziemlich auf Zack! Importierte Ware unter Wert fakturieren lassen bringt auch nicht mehr viel. Die Zollbeamten bedienen sich in "Verdachtsfällen" nämlich auch dem Internet. Somit sehen sie einfach auf den Händler- bzw. Herstellerseiten nach welchen tatsächlichen Marktwert ein Produkt hat. Somit werden sich seriöse Händler auf das gar nicht mehr einlassen, da sie ansonsten beim Auffliegen mit Sicherheit eine Strafanzeige wegen Betrug, Steuerhinterziehung, oder was auch immer, am Hals haben.
DEATH COMES RIPPIN'