Hmmm,
eigentlich handelt es sich ja um einen Gattungskauf. Verkäufer ist ein Händler und verkauft Neuware.
Es wurde kein bestimmtes Produkt spezifiziert, wie zum Beispiel ein Kustwerk oder die Gabel mit der Seriennummer 666, sondern eine Federgabel Manitou Travis 2007. Ware ist also nur der Art nach bestimmt, da diese austauschbar ist mit anderen Travis 2007 und es davon haufenweise gibt.
Ihr habt einen gültigen Kaufvertrag über eine Travis Baujahr 2007. Dadurch, dass es sich um eine Gattungsware handelt, kann diese auch nicht untergehen, da es eben kein Eizelstück ist.
Kurz, Du hast nen gültigen Kaufvertrag den der Verkäufer noch nicht erfüllt hat. Dadurch, dass es für ihn wohl kaum wirtschaftlich unmöglich ist eine 2007er zu liefern, kannst Du auf eine 2007er bestehen. Ob er nun eine lagernd hat oder nicht ist sein Problem.
Hättest Du die 2006er Gabel genommen und er hätte es gemerkt, hätte er Dir sicher keine Mail geschrieben, ob Du die Gabel nich doch gegen eine 07er tauschen möchtest oder 100 € zurück.
Die Gabel soll er auch bei Dir abholen lassen. Du mußt nicht für die Versandkosten aufkommen welche durch das zurückschicken entstehen.
Der Kaufvertrag ist zwar wie oben beschrieben von Anfang an schwebend Unwirksam, aber diese Unwirksamkeit können nur Deine Eltern erwirken.
An Deiner Stelle würde ich auch mal Deine Eltern konsultieren damit sie sich der Sache annehmen.
Mit 15 schreibt man doch noch teils holprige Briefe welche dann nicht ernst genommen werden. Außerdem erkennt der Händler dann, dass Dich Deine Eltern unterstützen, da Du allein die Sache sicher nicht durchziehen wirst.
eigentlich handelt es sich ja um einen Gattungskauf. Verkäufer ist ein Händler und verkauft Neuware.
Es wurde kein bestimmtes Produkt spezifiziert, wie zum Beispiel ein Kustwerk oder die Gabel mit der Seriennummer 666, sondern eine Federgabel Manitou Travis 2007. Ware ist also nur der Art nach bestimmt, da diese austauschbar ist mit anderen Travis 2007 und es davon haufenweise gibt.
Ihr habt einen gültigen Kaufvertrag über eine Travis Baujahr 2007. Dadurch, dass es sich um eine Gattungsware handelt, kann diese auch nicht untergehen, da es eben kein Eizelstück ist.
Kurz, Du hast nen gültigen Kaufvertrag den der Verkäufer noch nicht erfüllt hat. Dadurch, dass es für ihn wohl kaum wirtschaftlich unmöglich ist eine 2007er zu liefern, kannst Du auf eine 2007er bestehen. Ob er nun eine lagernd hat oder nicht ist sein Problem.
Hättest Du die 2006er Gabel genommen und er hätte es gemerkt, hätte er Dir sicher keine Mail geschrieben, ob Du die Gabel nich doch gegen eine 07er tauschen möchtest oder 100 € zurück.
Die Gabel soll er auch bei Dir abholen lassen. Du mußt nicht für die Versandkosten aufkommen welche durch das zurückschicken entstehen.
Der Kaufvertrag ist zwar wie oben beschrieben von Anfang an schwebend Unwirksam, aber diese Unwirksamkeit können nur Deine Eltern erwirken.
An Deiner Stelle würde ich auch mal Deine Eltern konsultieren damit sie sich der Sache annehmen.
Mit 15 schreibt man doch noch teils holprige Briefe welche dann nicht ernst genommen werden. Außerdem erkennt der Händler dann, dass Dich Deine Eltern unterstützen, da Du allein die Sache sicher nicht durchziehen wirst.