2007-11-08, 20:43
Wenn Du noch nicht arbeitest, können den Kaufvertrag auch Deine Eltern rückgängig machen.
Da Du als Kind noch beschränkt geschäftsfähig bist, ist der Kaufvertrag schwebend unwirksam und Deine Erziehungsberechtigten können jeder Zeit Wiederruf einlegen.
Außer Du hast nur Vorteile und keinerlei Verpflichtungen daraus, es greift der Taschengeldparagraph oder Du verdienst Deine eigene Kohle.
Punkt 1 kannst ausschließen
Punkt 2 wohl auch
Punkt 3 kommt nun darauf an
Da Du als Kind noch beschränkt geschäftsfähig bist, ist der Kaufvertrag schwebend unwirksam und Deine Erziehungsberechtigten können jeder Zeit Wiederruf einlegen.
Außer Du hast nur Vorteile und keinerlei Verpflichtungen daraus, es greift der Taschengeldparagraph oder Du verdienst Deine eigene Kohle.
Punkt 1 kannst ausschließen
Punkt 2 wohl auch
Punkt 3 kommt nun darauf an