2007-09-06, 13:06
Achtung
Gewährleistungsansprüche gehen aus dem Kaufvertrag hervor und sind daher nicht übertragbar auf Dritte.
Bei Garantieansprüchen ist der Hersteller bzw. Vertrieb Ansprechpartner und da kommt es auf die Definition an ob die Garantie nur für die Käufer oder generell gilt.
Wenn der Dämpfer aus einem Neurad ist, würde ich überhaupt mal klären, ob der Käufer Dir auch eine Rechnungskopie seines Radls aushändigt.
OEM
Der Dämpfer wurde nicht für den Aftermarket (Ladengeschäfte) sondern an einen Hersteller zu deutlich günstigerem Preis ausgeliefert.
Große Hersteller erhalten Produkte auch nach eingenen Spezifikationen.
Z.B. Specialized Enduro Dämpfer -> DHX air 5.0 ohne Ventil usw.
OEM Ware wird oft nur in Verbindung mit der Fahrradrechnung angenommen, da Garantiesiegel fehlen können.
Da Du als Dritter aber wahrscheinlich eh keine Garantie erhälst, ist das auch wurscht.
Gewährleistungsansprüche gehen aus dem Kaufvertrag hervor und sind daher nicht übertragbar auf Dritte.
Bei Garantieansprüchen ist der Hersteller bzw. Vertrieb Ansprechpartner und da kommt es auf die Definition an ob die Garantie nur für die Käufer oder generell gilt.
Wenn der Dämpfer aus einem Neurad ist, würde ich überhaupt mal klären, ob der Käufer Dir auch eine Rechnungskopie seines Radls aushändigt.
OEM
Der Dämpfer wurde nicht für den Aftermarket (Ladengeschäfte) sondern an einen Hersteller zu deutlich günstigerem Preis ausgeliefert.
Große Hersteller erhalten Produkte auch nach eingenen Spezifikationen.
Z.B. Specialized Enduro Dämpfer -> DHX air 5.0 ohne Ventil usw.
OEM Ware wird oft nur in Verbindung mit der Fahrradrechnung angenommen, da Garantiesiegel fehlen können.
Da Du als Dritter aber wahrscheinlich eh keine Garantie erhälst, ist das auch wurscht.