2007-01-31, 17:40 
		
	
	
		i hätt lust denen mal ihre luftdruckgewehre über die birne zu ziehen :yes:
	
	
	
dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!
	
	

