2007-01-25, 19:10 
		
	
	
		:eek:  hat der noch so eine? leck mich...10 betriebsstunden? ob des stimmt?
	
	
	
dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!
	
	

 
 

 
