2006-12-18, 14:30 
		
	
	
		:redface: hast recht  
	
	
	
 
	
dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!
	
	
| 
					Ein bisschen Blödsinn muss sein
				 | 
|  |