2006-11-20, 18:28
Tyrolens schrieb:Servus,
Erst mal gut Besserung.
Meiner Meinung nach hast du keinen Grund zum Jammern, weil du sehr sehr viel Glück hattest. Hast ja eh selber geschrieben, dass du jetzt genau so gut auf einem Auge blind sein könntest.
Aus juristischer Sicht wird man sehen, wie sich das entwickelt. Schadenersatz und Schmerzengeld gibt´s in solchen Fällen für gewöhnlich in realtiv hohen Summen. Dauerhafte "Entstellung" gilt bei uns als enormer Schaden.
Fraglich ist nur, ob sich sowas dann auch exekutieren läßt. Ich gehe mal davon aus, dass die drei Herren eher wenig liquid sind.
Aus strafrechtlicher Sicht wird nicht viel dabei raus kommen. Wahrscheinlich schwere Körperverletzung, Strafmaß 6 Monate bis 5 Jahre. Wenn´s wirklich so ablief, wie von dir beschrieben und die Zeugen auch das gleiche Aussagen, mußt du dir keine Sorgen machen. Notwehr geht da sicher durch. Ich glaube, den hättest sogar erschlagen können. Ginge auch als Notwehr durch.
Gerechte Strafen gibt´s sowieso nicht. Am ehesten macht in solchen Fällen, also bei Tätern, die ihre Agressionen nicht im Griff haben, eine Sicherheitsverwahrung Sinn. Nur ist sowas in Österreich eher unüblich, weil wir ein kriminologisches Albanien sind.
Alle, die solche Geschichten erleben, sei der Titel des threads an Herz gelegt. Einfach ignorieren, die Koffer und aus. Sofern das möglich ist. Oft ist´s ja so, dass man denen nicht mal aus dem Weg gehen kann.
Grüsse und gute Besserung
Thomas
Im Prinzip hat der Tyrolens recht, ABER:
- Soweit ich mich erinnern kann ist das was Tyrolens dauerhafte entstellung nennt nur wirklich viel geld wenn damit dein beruflicher werdegang eingeschränkt wäre, ausserdem wird bei frauen mehr zugesprochen als bei männern (heiratsfähigkeit....).
- Wenn du ihn am boden liegend noch hertrittst oder wie der Tyrolens gschrieben hat ihn sogar erschlagen hättest dann hättest du auch ein (grosses) Problem gehabt: Das ganze nennt sich Notwehrexzess und ist damit natürlich von der Notwehr nicht mehr gedeckt.
Also Tyrolens- kein juristisches Halbwissen verteilen........ Mfg Mag.iur.Storchi
Und dir verletzten wünsch ich alles gute- scheint wirklich blöd gelaufen zu sein. Schließ dich dem Verfahren als Privatbeteiliger an, dein Anwalt wird dir sicher sagen wie du deine aussage am besten machst- aber eigentlich ist wenn es so ist wie du schilderst die beweislage eh relativ eindeutig, also nicht umbedingt ein anwalt erforderlich weil die anklage von der staatsanwaltschaft gemacht wird und der richter über den strafrahmen und deinen anspruch als privatbeteiligter eintscheidet...
Also alles gute!
P.S. In der Post war ich früher auch manchmal..........