2006-11-20, 17:35 
		
	
	
		vor dem hab i mal ka angst. ab jetzt geh i nur noch nüchtern fort.
	
	
	
dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!
	
	
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					Warum kann ich mich nicht einfach blöd anreden lassen?
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