2006-08-20, 18:49
natürlich absprung bis landung. kennst du vielleicht noch was höheres da in der umgebung? bin auf der suche nach was feinem.
dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!