2006-08-14, 18:15
asso...sers! ja, woher soll ich denn wissen das du des bist !?
bin auf jeden fall gespannt wie die strecke nächste saison zu fahren sein wird wenn die bahn wieder geht.

bin auf jeden fall gespannt wie die strecke nächste saison zu fahren sein wird wenn die bahn wieder geht.
dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!