2006-05-31, 09:14
zum zuschauen evtl. bin mir aber noch ned sicher, muss vieles erledigen am we. was für startnummer hast denn?
dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!