2006-05-11, 18:31 
		
	
	
		danke mal an alle für eure vorschläge. so komm ich schon sehr gut weiter. werd mich mal bei den profis informieren :thankyou:
	
	
	
dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!
	
	

