2006-03-30, 19:29
noohm schrieb:der name lässt auf einen riesen 1000füssler ahnen :twisted:
habs grad bei wiki nachgelesen. oag, hab sowas echt noch nie gsehn. :redface:
dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!