2006-03-18, 00:23
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 2006-03-18, 00:39 von JackTheRipper.)
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dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!