2006-03-15, 23:10
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 2006-03-15, 23:16 von JackTheRipper.)
exkrementenwutzi schrieb:bist du deppert.. das mit dem avatar kann nicht dein ernst sein.. jetzt ohne scheiss..
musst scho sagen wen du meinst, oda zitieren. weil sonst weiß ma des ned.

aba ich tipp mal aufn p2er, weil der hat wirklich was. irgendwie so scheinheilig, fehlt nur noch des INRI drunter.
dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!