2006-03-10, 19:47 
		
	
	
		:eek:  ouch! des hat weh tan 
	
	
	
 
	
dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!
	
	
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					Ein bisschen Blödsinn muss sein
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