2006-02-26, 16:40
Zitat: dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!
tut tut
ach das is ja kein gesetz, hups
helm + lichtpflicht am fahrrad
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