2005-03-03, 14:09
is schön und gut
aus dem Jahre 1958?
wennst dir ein Auto kaufst das nach 20 Monaten einen neuen Motor bekommst der auf Gewährleistung ausgetauscht wird, ohne das der Kunde einen Cent dafür bezahlt, und der nach weiteren 20 Monaten wieder kaputt ist, ist das Auto ausserhalb der gstzl. Frist von 24 Monaten und somit kein Gewährleistungsfall.
Autobranche hat allerdings aus Imagegründen immer wieder Kulanzbeteiligungen.
Aber kein gstzl. Anspruch des Kunden auf Gewährleistung ab Reperaturdatum ( Ausnahme er zahlt einen Betrag als Beteiligung - wegen z.Bsp. hoher KM-Laufleistung oder so )
aus dem Jahre 1958?
wennst dir ein Auto kaufst das nach 20 Monaten einen neuen Motor bekommst der auf Gewährleistung ausgetauscht wird, ohne das der Kunde einen Cent dafür bezahlt, und der nach weiteren 20 Monaten wieder kaputt ist, ist das Auto ausserhalb der gstzl. Frist von 24 Monaten und somit kein Gewährleistungsfall.
Autobranche hat allerdings aus Imagegründen immer wieder Kulanzbeteiligungen.
Aber kein gstzl. Anspruch des Kunden auf Gewährleistung ab Reperaturdatum ( Ausnahme er zahlt einen Betrag als Beteiligung - wegen z.Bsp. hoher KM-Laufleistung oder so )