2005-03-02, 20:21
Es ist eigentlich schon so, dass es auf ein Austauschgerät wieder die volle Gewährleistung gibt.
Auf eine Reparatur gibt es ja auch Gewährleistung, aber für andere Mängel, die in keinem Zusammenhang mit der Reparatur stehen, gilt weiterhin die Gewähr ab Kaufdatum. Oder irre ich mich da?
Gewährleistung gilt doch eigentlich nur für Mängel, die schon beim Kauf bestanden haben und eben während der Frist zum Vorschein kommen.
Deshalb frage ich mich gerade, ob das Objekt, wegen dem ich heute Überstunden machen musste, von uns auf Gewährleistung repariert wird. Die Garantie hatte der Kunde durch unzureichende Wartung zumindest verwirkt. Ob wir wiederum Erfolg haben, die defekten Bauteile, auf Gewährleistung oder Garantie, bei unserem Händler tauschen zu lassen? Egal, sind andere dafür zuständig.
@ BATMAN: Hier steht noch so ein schwarzer, würfelförmiger Kasten, der auf einen neuen Besitzer wartet, allerdings ohne Gewährleistung und Garantie, dafür vom Handwerker deines Vertrauens. Sh. auch PM.
Auf eine Reparatur gibt es ja auch Gewährleistung, aber für andere Mängel, die in keinem Zusammenhang mit der Reparatur stehen, gilt weiterhin die Gewähr ab Kaufdatum. Oder irre ich mich da?
Gewährleistung gilt doch eigentlich nur für Mängel, die schon beim Kauf bestanden haben und eben während der Frist zum Vorschein kommen.
Deshalb frage ich mich gerade, ob das Objekt, wegen dem ich heute Überstunden machen musste, von uns auf Gewährleistung repariert wird. Die Garantie hatte der Kunde durch unzureichende Wartung zumindest verwirkt. Ob wir wiederum Erfolg haben, die defekten Bauteile, auf Gewährleistung oder Garantie, bei unserem Händler tauschen zu lassen? Egal, sind andere dafür zuständig.
@ BATMAN: Hier steht noch so ein schwarzer, würfelförmiger Kasten, der auf einen neuen Besitzer wartet, allerdings ohne Gewährleistung und Garantie, dafür vom Handwerker deines Vertrauens. Sh. auch PM.