2004-07-29, 20:47
Net Annehmen, klar.
Zurücknehmen mußt es nur bei offensichtlichen, mußmaßlich verschwiegenen, maßgeblichen Mängeln.
Kleinigkeiten wie der Umwerfer rechtfertigt nicht die ganze Stornierung.
Dämpferfeder und Beläge sowieso net.
Bei Privatverkauf gelten 12monate Gewährleistung, wenn nicht ausdrücklich diese ausgeschlossen wurde.
Zurücknehmen mußt es nur bei offensichtlichen, mußmaßlich verschwiegenen, maßgeblichen Mängeln.
Kleinigkeiten wie der Umwerfer rechtfertigt nicht die ganze Stornierung.
Dämpferfeder und Beläge sowieso net.
Bei Privatverkauf gelten 12monate Gewährleistung, wenn nicht ausdrücklich diese ausgeschlossen wurde.