2004-03-23, 21:13
Wenn du nicht zur Polizei gehst würdest du dich strafbar machen im Sinne der unrechtmässigen Aneignung. Zumindest in der Schweiz, und in Deutschland gibt es diesen Artikel sicher auch im Strafgesetzbuch.
1. Wer sich eine fremde bewegliche Sache aneignet, um sich oder einen anderen damit unrechtmässig zu bereichern, wird mit Gefängnis oder Busse bestraft.
2. Hat der Täter die Sache gefunden oder ist sie ihm ohne seinen Willen zugekommen, so wird die Tat nur auf Antrag verfolgt.
Das heisst, dass der rechtmässige Eigentümer gegen dich Strafanzeige machen kann. Auch wenn du die Sache "nur" gefunden hast.
1. Wer sich eine fremde bewegliche Sache aneignet, um sich oder einen anderen damit unrechtmässig zu bereichern, wird mit Gefängnis oder Busse bestraft.
2. Hat der Täter die Sache gefunden oder ist sie ihm ohne seinen Willen zugekommen, so wird die Tat nur auf Antrag verfolgt.
Das heisst, dass der rechtmässige Eigentümer gegen dich Strafanzeige machen kann. Auch wenn du die Sache "nur" gefunden hast.