2003-03-04, 18:24
falls es noch wen interessiert, e-mail der cdu, heute gekommen:
Novellierung des Landeswaldgesetzes
Sehr geehrte Damen und Herren,
in den vergangenen Tagen und Wochen hat uns eine Vielzahl von Schreiben und
E-mails, die sich gegen eine Novellierung des Landeswaldgesetzes gerichtet haben, erreicht.
Nach derzeitiger Rechtslage ist das Radfahren im Wald nur auf Straßen und Wegen gestattet. Nicht gestattet ist das Radfahren auf Wegen unter 2 m Breite sowie das Radfahren auf Sport- und Lehrpfaden, wobei die Forstbehörden Ausnahmen zulassen können. Fragen aus der Praxis, insbesondere zu der Mindestbreite von 2 m, waren der Auslöser, eine Überarbeitung des Radfahrens im Walde anzustreben. Einschränkungen der Betretungsrechte für Radfahrer waren mit der Neuregelung nicht beabsichtigt, vielmehr sollte sie auch ihren Wünschen entgegenkommen.
Die CDU-Landtagsfraktion hat am 11. Februar 2003 über diese Frage beraten und beschlossen, die bestehende Regelung des Radfahrens im Wald beizubehalten. Für diese Entscheidung maßgebend waren Zweifel daran, ob die beabsichtigte Neufassung wirklich zu mehr Klarheit führen würde, als die geltenden Wegefestlegungen.
Ich darf Sie bitten, den Inhalt dieses Schreibens Ihren Mitgliedern in geeigneter Weise zur Kenntnis zu geben. Mit einer Veröffentlichung dieses Schreibens auf Ihrer Internet-Seite bin ich ausdrücklich einverstanden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Ulrich Lochmann
Geschäftsführer
Novellierung des Landeswaldgesetzes
Sehr geehrte Damen und Herren,
in den vergangenen Tagen und Wochen hat uns eine Vielzahl von Schreiben und
E-mails, die sich gegen eine Novellierung des Landeswaldgesetzes gerichtet haben, erreicht.
Nach derzeitiger Rechtslage ist das Radfahren im Wald nur auf Straßen und Wegen gestattet. Nicht gestattet ist das Radfahren auf Wegen unter 2 m Breite sowie das Radfahren auf Sport- und Lehrpfaden, wobei die Forstbehörden Ausnahmen zulassen können. Fragen aus der Praxis, insbesondere zu der Mindestbreite von 2 m, waren der Auslöser, eine Überarbeitung des Radfahrens im Walde anzustreben. Einschränkungen der Betretungsrechte für Radfahrer waren mit der Neuregelung nicht beabsichtigt, vielmehr sollte sie auch ihren Wünschen entgegenkommen.
Die CDU-Landtagsfraktion hat am 11. Februar 2003 über diese Frage beraten und beschlossen, die bestehende Regelung des Radfahrens im Wald beizubehalten. Für diese Entscheidung maßgebend waren Zweifel daran, ob die beabsichtigte Neufassung wirklich zu mehr Klarheit führen würde, als die geltenden Wegefestlegungen.
Ich darf Sie bitten, den Inhalt dieses Schreibens Ihren Mitgliedern in geeigneter Weise zur Kenntnis zu geben. Mit einer Veröffentlichung dieses Schreibens auf Ihrer Internet-Seite bin ich ausdrücklich einverstanden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Ulrich Lochmann
Geschäftsführer