2003-02-13, 00:14
Fahrbar ist das Rad sicher noch.
Aber eine Doppelbrückengabel bringt eine andere Belastung auf das Steuerrohr, deshalb sind viele Rahmen von der Gewährleistung ausgenommen sobald eine Doppelbrückengebal verwendet wird. Und tatsächlich sind diese Gabeln oft Schuld an Rahmenbrüchen in diesem Bereich.
Sinnvoll ist es meiner Meinung nach auch nicht. Die Gabel ist zwar etwas steifer als eine Z1, aber der Unterschied ist sehr klein.
Dafür ist der Lenkeinschlag deutlich eingeschränkt, und durch die obere Gabelbrücke wandert der Vorbau zusätzlich weiter hinaus.
Aber eine Doppelbrückengabel bringt eine andere Belastung auf das Steuerrohr, deshalb sind viele Rahmen von der Gewährleistung ausgenommen sobald eine Doppelbrückengebal verwendet wird. Und tatsächlich sind diese Gabeln oft Schuld an Rahmenbrüchen in diesem Bereich.
Sinnvoll ist es meiner Meinung nach auch nicht. Die Gabel ist zwar etwas steifer als eine Z1, aber der Unterschied ist sehr klein.
Dafür ist der Lenkeinschlag deutlich eingeschränkt, und durch die obere Gabelbrücke wandert der Vorbau zusätzlich weiter hinaus.