2001-11-03, 03:33
Du ahst das mißverstanden. Er wollte nicht das Franky die Jacke probiert und dann die richtige Größe bestellt. Er hat gemeint das Franky die Jacke in einem Geschäft probieren und dort auch kaufen soll.
Onlineshops
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2001-11-03, 03:33
Du ahst das mißverstanden. Er wollte nicht das Franky die Jacke probiert und dann die richtige Größe bestellt. Er hat gemeint das Franky die Jacke in einem Geschäft probieren und dort auch kaufen soll.
2001-11-03, 03:35
Hallo Scholli,
der Unterschied ist wohl, daß wir die Kunden per Rechnung beliefern. Wir haben zwar sehr viel Vertrauen in unsere Kunden, aber bei mehr als 3000 DM Bestellwert müssen auch wir ein wenig schaun, daß wir das Risiko ein bisschen senken. Bei Nachnahme ist keine Anzahlung fällig ! In der Praxis haben wir bisher übrigens noch nie eine Anzahlung verlangt, auch bei über 3000 DM nicht. Außerdem ist der Unterschied, daß der Kunde diese Bedingung vor der Bestellung sieht, und nicht erst nachher mitgeteilt bekommt. Ich würde mich noch freuen, wenn Du mir kurz sagst, was an der letzten Klausel nicht astrein ist. Änder ich gern ab. Ich kann Dir versichern, daß bis zum jetztigen Zeitpunkt unsere AGBs noch nie irgendwie herangezogen werden mußten, um irgendeinen Streitfall zu lösen.
2001-11-03, 20:59
Hey Scholli kann es sein das du sonst unter einen anderen Namen Postest ?? (Versand) ?
So einen Mist wie du schreibst bist entweder der Bruder vom Versender oder er himself !! Wenn du Ahnung von der gültigen Rechtsform eines Onlineversandes hättest würdest du nicht so einen Unfug schreiben . Bin im übrigen zimlich sicher das was schon erwähnt wurde der http://www.downhill-teile.de von einem Minderjährigen geführt wird so sieht das hier nämlich aus bei den Posts die ich bisher gelesen habe ! "Wer Rechtschreibfehler Endeckt kann sie behalten" !!
2001-11-03, 22:05
leider doppelt
![]() Edited by Ralph on 2001-11-03 15:06.
2001-11-03, 22:06
Nochmal an den Scholli. Ich muß dem Franky recht geben. Bei Nachnahme macht eine Anzahlung keinen Sinn. Die Produkte, die er dort bestellt hatte, waren weder Sonderanfertigungen noch sonstirgendwas. Ich weiß zwar nicht, ob eine Anzahlung in einem Laden erlaubt ist (die dann nicht zurückgezahlt werden muß, wenn der Kunde das Produkt dann nicht will), aber bei einem Versandhandel, der gegen Nachnahme ausliefert, macht sie garkeinen Sinn. Der Versand-Händler darf die Anzahlung im Fall der Rückgabe sowieso nicht behalten.
Ich seh da zu unserer AGB-Klausel ein paar feine, aber entscheidende Unterschiede. Kein Kunde muß bei uns eine Anzahlung machen. Wir akzeptieren bei größeren Rechnungsbeträgen auch Zug- um Zug-Lieferung, Nachnahme oder wir bringen es persönlich vorbei. Für den Fall, daß sich ein Kunde trotzdem für eine Anzahlung entscheidet, bedeutet dies für uns noch lange nicht, daß er das Geld dann nicht zurückbekommt, wenn er das Produkt dann doch zurückschickt. Vor allem bedeutet eine Anzahlung aber, daß die Sachen zu 100% lieferbar sind. Und ich glaube, es wurde hier auch schonmal erwähnt : es muß nicht nicht dastehen, daß ein Versender die Ware nicht zurücknimmt, sondern der Kunde muß deutlich über sein Rückgaberecht vor dem Kauf informiert werden. Dazu gab es in einer der letzten CT-Ausgaben ein paar gute Ausführengen, an die man sich als Händler unbedingt halten sollte (nicht aus ethischen Gründen, sondern aus finanziellen). Ich persönlich könnte eine Anzahlung für speziell auf die Wünsche des Kunden angefertigte Produkte noch verstehen. Aber das scheint ja hier nicht der Fall gewesen zu sein. So wie es aussieht, standen die Produkte alle in der Preisliste und stehen auch jetzt noch so da. Ich glaube nicht, daß ein Shop vor Ort eine Anzahlung für ein Teil verlangen würde, was er normal am Lager hat. Wenn aber ein Versender mit dem Teil wirbt, dann geht man ja normal davon aus, daß der Händler es da hat, bzw. daß es für Ihn kein Beinbruch ist, sich das mal hinzulegen. Er bietet es ja offiziell an, sozusagen als „von der Stange“. Was ist denn der wahre Grund für die Anzahlung gewesen ? Ich seh da nur folgende Möglichkeiten : 1. der Versender hat kein Geld, die Waren beim Großhandel einzukaufen, 2. der Versender will dem Kunden indirekt begreiflich machen, daß es besonders schwer wird, das Geld zurückzubekommen, wenn er die Nachnahme nicht annimmt oder die Teile zurückschickt. 3. Der Versender ist gar kein Versender sondern ein Betrüger So wie ich den Ausführungen vom Franky aber entnehmen kann, hätte er ja sogar die Anzahlung gemacht. Und wenn mich ein Kunde mit Hilfe seines Anwaltes noch kostenlos aufklären will, über eventuelle Rechtslücken auf unserer Page, dann würde ich dem Kunden sogar noch einen Extra-Rabatt einräumen, aber nicht die Belieferung verweigern. Das sieht dann eher danach aus : „Versandhändler wirft mündigen Kunden raus“. Sowas kann sich normal keiner leisten. Wer eine S8 bestellt, der muß ein Freak sein und Kohle haben. Weißt Du übrigens, wie man so etwas auch abwickeln kann ? Der Kunde nimmt gleich zwei Größen und schickt die nicht passende Größe dann zurück. Das Geld für die Rücksendung bekommt er sogar noch erstattet. So machen wir es zumindest, wenn der Kunde danach fragt oder die Größe anhand seiner Angaben nicht eindeutig zu ermitteln ist. Dieser Message spiegelt übrigens einzig und allein meine persönliche Meinung wieder.
2001-11-03, 22:10
Um das Thema Anzahlung gleich nochmal aufzugreifen : Müssen Anzahlungen bei Nicht-Kauf erstattet werden ? Also in einem richtigen Ladengeschäft (im Versand ist die Sache klar) ?
Ich könnte mir vorstellen, daß maximal dann die dem Händler wirklich entstandenen Kosten zu erstatten sind. Der Rest geht sicher zurück an den Kunden ? Oder ? Kennt sich da jemand aus ?
2001-11-04, 01:56
Rein rechtlich kann der Händler die gesamte Anzahlung einkassieren. In der Praxis wird das aber vermutlich niemand machen. Zumindest bei uns kann der Kunde im Normalfall damit rechnen das er die Anzahlung wieder zurückkommt. Das hängt dann eben immer von der Situation ab. Es kann sicher auch mal ein Fall eintreten wo wir die Anzahlung (zumindest teilweise) einbehalten müßten. Immer jedoch wird die Entscheidung in Absprache mit dem Kunden (und im zweifelsfalle auch eher zu Gunsten des Kunden) getroffen.
Aber seit ich dort arbeite hatten wir eigentlich noch nie Probleme damit. Eben weil wir versuchen, in Absprache mit dem Kunden und dem Vertrieb, das Risiko zu minimieren und ein optimales Produkt zu bestellen. Denn ganze gal ob der Kunde eine Anzahlung leistet oder nicht, wir wollen ihn optimal zufrieden stellen.
2001-11-04, 02:14
Hi Christoph,
bist Du Dir da wirklich sicher ? Kann ich mir garnicht vorstellen. Da muß es doch eine Grenze geben ?? Kannst Du das mit Paragraphen untermauern ?
2001-11-04, 05:23
Ich werd mal schauen ob da was in meinem Privatrechtsskriptum drinsteht oder ob das nur im Krejci war. Im zweiten Fall mußt bis Anfang Dezember warten. Weil den hab ich mir nicht gekauft sondern in der Bibliothek ausgeborgt.
Ah, besser... ich schick meinem Professor eine Email. Der freut sich eh immer über sowas. Und er ist einer der besten Internetrechtler (ja, sowas gibt's) Österreichs. Der kann mir da sicher weiterhelfen ;-)
2001-11-04, 05:53
Hi Christoph,
dann kannst aber vergessen, daß Du noch beliefert, wenn Du Dich so gut mit Deinen Rechten auskennst ![]()
2001-11-04, 06:04
Hab da was interessantes gefunden:
Mit der Umsetzung der Fernabsatzrichtlinie der EU ist auch in Österreich ein kostenloser Vertragsrücktritt innerhalb von sieben Tagen ab Vertragsabschluß bzw. Erhalt der Ware ohne Angaben von Gründen möglich. Belehrt der Händler den Konsumenten nicht über die Möglichkeit des Rücktritts, so verlängert sich die Widerrufsfrist sogar auf 3 Monate. Die Tücken dieser Regelung liegen im Detail: *Keine Gratisstornierung gibt es u.a. bei Zeitschriftenabos, entsiegelter Software, Spezialanfertigungen und allgemein bei Lieferungen, die sich für den Rücktransport nicht eignen. *Apropos kostenloser Rücktritt: Die Kosten des Warenrückversandes - und diese können im Einzelfall ganz beträchtlich sein - hat der Konsument nur dann zu tragen, wenn dies vorher vereinbart wurde. Und das hab ich nicht erfunden. Das steht auf der Homepage der AK Österreich im Bereich Konsumentenschutz!
2001-11-04, 06:11
In Deutschland liegt diese Frist sogar bei 4 Monaten. Wer also nicht über sein Rücktrittsrecht belehrt wird, bei dem verlängert sich das Rücktrittsrecht auf eben diese 4 Monate.
2001-11-04, 06:37
http://www.bike-box.de
+ große auswahl + gute präsentation + günstige preise + akzeptable lieferzeiten
2001-11-04, 07:07
Ich finde die Präsentation ja eher durchschnittlich. Aber das ist natürlich Geschmackssache. Und die Bilder, wenn vorhanden sind auch nicht grad in Top-Qualität. Günstige Preise ja. Akzeptable Lieferzeiten kann ich nicht beurteilen, aber viel am Lager scheinen die auch nicht zu haben (kann mich natürlich irren).
Ein bisschen verwundert haben mich die 20 DM Versandkosten. Da geht ja die ganze Ersparnis drauf. Und für Downhiller ist das Produkt-Angebot eher uninteressant. Trotzdem arbeitet Bike-Box wohl seriös, im Gegensatz zum Anzahlungs-Spezi hier im Forum.
2001-11-04, 18:37
Hi,
ich kann nur wie viele andere auch http://www.mountainbikes.net empfehlen! meine erfahrungen: - sehr gute preise - in lieferzeit nicht zu schlagen - da ist kunde noch könig - ich hab noch keinen anderen europäischen Onlineshop gesehn, welcher über so eine auswahl an geilen parts vefügt - problemloser service in sachen garantie! Prost! |
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