2006-09-28, 20:57
woa eh kloa
sowas is immer schon mal wo gepostet worden, aba ich habs einfach ganz nett gfunden.

dStGB § 328 Abs 2 Nr 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht!